Mitgliederservice - Mitglied werden
In dieser Rubrik finden Sie alles rund um Ihre Mitgliedschaft und unsere Mailingliste:
Informationen dazu, wie Sie Mitglied werden, Ihre Mitgliedsdaten ändern oder Ihre Mitgliedschaft kündigen können, über die Möglichkeiten eines ermäßigten Mitgliedstarifs sowie Informationen zu unserer Mailingliste.
Die Mitgliedschaft beinhaltet:
- 4 x im Jahr Fachzeitschrift „dgs Sprachheilarbeit - Praxis Sprache" (Print Journal)
- 2x im Jahr Fachzeitschrift „Forschung Sprache“ (E-journal)
- Kostenloser Zugang zu Downloadmaterialien „Praxis Sprache“
- 1 x im Jahr den Mitgliederbrief exklusiv für Mitglieder der dgs LG Bayern
- vergünstigte oder kostenlose Fortbildungsangebote von dgs, dbs und vds: Seminare und Fortbildungstage zu sprachheilpädagogischen Themen und mehr
- Informationen Ihrer Landesgruppe (via Homepage oder Mitgliederbrief oder in „Praxis Sprache“)
- Fakultativen Newsletter mit aktuellen Infos aus Berufspolitik und sprachheilpädagogischen Themen
- Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger möglich, berufspolitische Schwerpunkte der dgs mitbestimmen
- Unterstützung sprachbehinderter und von Sprachbehinderung bedrohter Menschen durch Ihre Mitgliedschaft, für die sich die dgs als gemeinnütziger Verband engagiert
- Immer berufspolitisch informiert, bei aktuellen Informationen eine Nasenlänge voraus
Die Mitgliedschaft kostet:
Der dgs-Mitgliedsbeitrag liegt für Vollmitglieder jährlich bei 70,- Euro.
Der reduzierte Beitrag für Studenten und Referendare beträgt 45,- Euro jährlich, wird aber nur bei jährlicher Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt. Wir bitten Sie, bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres um Vorlage einer Kopie auf dem Postweg oder eines Scans per Email an mitgliederverwaltung.bayern(at)dgs-ev(dot)de.
Der reduzierte Beitrag für Pensionäre beträgt 40,-Euro jährlich. Dabei bleiben Sie vollwertiges Mitglied im Sinne der Satzung, verzichten aber auf den Bezug der Zeitschrift „dgs Sprachheilarbeit Praxis Sprache“. Die Zusendung des bayerischen Mitgliederbriefes erfolgt weiterhin. Wir bitten Sie hierfür, bis zum 31.1. des gewünschten Jahres des Beitragswechsels einen formlosen, schriftlichen Antrag zu stellen. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an und legen Sie einen geeigneten Nachweis bei.
So werden Sie Mitglied:
Zusatzinformationen für Schulen/Institutionen, die Mitglied werden wollen:
- Bei "Name/Vorname" den Ansprechpartner eintragen
- Bei "Name der Ausbildungsstätte" den Namen der Mitgliedsinstitution
eintragen
- Institutionen können per Rechnung bezahlen (Einzelmitglieder dagegen
nicht)
Laden Sie sich bitte den Mitgliedsantrag (rechte Maustaste, Speichern unter...) herunter, füllen ihn bequem am PC aus (oder in Druckschrift mit schwarzem Stift) und schicken Sie den Antrag mit händischer Unterschrift versehen an:
a) per Mail bitte an beide Emailadressen, nämlich an dgs Bundesgeschäftsstelle UND in cc an dgs LG Bayern:
dgs-bgs(at)t-online.de
mitgliederverwaltung.bayern(at)dgs-ev.de
ODER
b) per Post:
dgs LG Bayern Mitgliederkontakt
c/o Antina Hüttel
Oettinger Straße 19a
90451 Nürnberg
Die Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e. V. kennt nur die Jahresmitgliedschaft. Mitgliedsanträge, die nach dem 31.8. des jeweiligen Jahres bei uns eingehen, werden erst ab dem 1.1. des kommenden Jahres wirksam. Die Aufnahme in die dgs erfolgt erst zu diesem Zeitpunkt, d. h. Sie erhalten zu Beginn des Jahres Ihre Mitgliedsnummer und wir ziehen auch dann erst Ihren Mitgliedsbeitrag ein.